Wichtige Festlegungen in der Bungalowsiedlung Oberrabenstein
Die Anlage Bungalowsiedlung Oberrabenstein wird nicht ganzjährig betrieben. Lediglich zwischen Medienzuschaltung (um Ostern) bis Medienabschaltung (Anfang November) ist ein Betrieb gewährleistet.
Für die Bungalows sind die Mieter zuständig und tragen alle Kosten selbst. Für die Anlage und deren Einrichtung ist der Verein verantwortlich. Er trägt die Kosten und verteilt diese im darauffolgenden Jahr über die Betriebskosten. Die Leistungsübergabepunkte (LÜP) sind wie folgt festgelegt:
- LÜP für Strom ist der Zähler
- LÜP für Trinkwasser ist der Zähler
- LÜP für Abwasser ist die Bungalow-Außenkante incl. Terrasse
Reparaturen an Einrichtungen oder Anlagen des Vereins löst grundsätzlich der Vereinsvorstand selbst aus. Wenn jemand Anderes Reparaturen oder Aufträge auslöst als der Vereinsvorstand, sind die Kosten selbst zu tragen.
Jede bauliche Veränderung am Bungalow oder in der Pachtfläche muss vom Vereinsvorstand genehmigt werden. Dazu zählen auch Baumfällungen. Ein formloser Antrag per Mail ist dafür ausreichend.
Wir wollen den parkähnlichen Zustand der Anlage erhalten und verwenden deshalb keine Zäune oder Hecken zur Abgrenzung von Pachtflächen. Der Vereinsvorstand macht regelmäßige Rundgänge um den Charakter und das Außenbild der Anlage zu gewährleisten.